Wiedereröffnung des Flugplatzgeländes ab 08. März 2021
Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 100 ist ein gemeinsamer Aufenthalt
mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstandes,
solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird, zulässig.
Der aktuelle Inzidenzwert kann man über den nachfolgenden Link erfahren:
https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4